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Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

wie Sie bereits wissen, ist das Verfahren zum Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule neu geregelt. Grundlage für den Übergang ist

1. die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz,

2. das Ergebnis der Kompetenzmessung „Kompass 4“ und

3. der Elternwille.

Sollte weder die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz noch das Ergebnis von „Kompass 4“ eine gymnasiale Empfehlung aussprechen, Sie aber den Besuch eines Gymnasiums für Ihr Kind anstreben, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für den Potenzialtest anzumelden. Hierzu möchten wir Ihnen im Auftrag des Kultusministeriums wichtige Informationen vorab übermitteln.

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